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Als ich kürzlich in mein parkiertes Auto einsteigen wollte, bemerkte ich eine Beule. Der Schuldige war längst weg. Muss ich den Schaden nun selbst zahlen?
Die meisten Teilkasko-Versicherungen zahlen hier nicht. Bei einigen Versicherungen sind solche Parkschäden nicht einmal durch die Vollkasko gedeckt. Und sind sie gedeckt, muss der Versicherte normalerweise Selbstbehalt und Bonusverlust selbst tragen. Nur eine zusätzliche Parkschaden-Versicherung zahlt meist ohne Bonusverlust und ohne Selbstbehalt. Zahlt keine Versicherung, springt der Nationale Garantiefonds ein (Tel. 0800 831 831), wenn nachweislich ein anderer Autofahrer Ihr Fahrzeug beschädigte, aber unbekannt bleibt. Der generelle Selbstbehalt liegt hier bei 1000 Franken. Der Vorfall ist jeweils durch ein Polizeiprotokoll zu belegen.
ch
30. Mai 2007