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Ich trage seit sechs Jahren Spezialschuhe, weil ich mir bei einem Arbeitsunfall beide Fersenbeine gebrochen habe. Die ersten zwei Paare hat mir die Suva anstandslos bezahlt - doch beim dritten Paar soll ich nun 120 Franken Selbstbehalt zahlen. Von einem Selbstbehalt in der Unfallversicherung habe ich noch nie etwas gehört.
Muss ich das akzeptieren?
Ja. Denn für Sie gelten die Bestimmungen der «Verordnung über die Abgabe von Hilfsmitteln durch die Unfallversicherung». Dort steht sinngemäss: Wenn die versicherte Person etwas bezahlt erhält, was sie auch ohne Unfallfolgen regelmässig kaufen müsste - etwa Schuhe -, muss sie einen Selbstbehalt übernehmen.
Dieser Selbstbehalt ist im Tarifvertrag geregelt, den die Unfallversicherer mit den Orthopädie-Fachgeschäften geschlossen haben. Er besagt, dass Versicherte ab dem dritten Paar Massschuhe 120 Franken selber zahlen müssen. Deswegen kann Ihnen das Orthopädie-Fachgeschäft diese Summe direkt in Rechnung stellen.
Für andere Hilfsmittel, wie Prothesen, Korsetts, Brillen, Hörapparate und Fahrstühle, müssen Unfallopfer keinen Selbstbehalt zahlen.
(em)
28. März 2007