|
(0) |
Ich arbeite seit zehn Jahren in der gleichen Firma. Leider bin ich seit zwei Monaten zu 50 Prozent krankgeschrieben. Völlig unerwartet hat mir mein Chef nun gekündigt. Da ich nicht zu 100 Prozent arbeitsunfähig sei, dürfe er mir trotz Krankheit kündigen,meint er. Stimmt das?
Nein. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass der Kündigungsschutz nicht nur bei voller, sondern auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit gilt. Das heisst: Auch wenn Sie nur zu 50 Prozent krankgeschrieben sind, darf der Arbeitgeber Ihnen während einer gewissen Sperrfrist nicht kündigen.
Diese Sperrfrist beträgt im ersten Dienstjahr maximal 30 Tage, vom zweiten bis fünften Dienstjahr 90 Tage und ab dem sechsten Dienstjahr maximal 180 Tage. Während der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz.
Wichtig: Die nur teilweise Arbeitsunfähigkeit führt nicht zu einer prozentualen Verlängerung der Sperrfristen.
Ihr Chef kann Ihnen also erst gültig kündigen, wenn Sie wieder voll arbeitsfähig sind oder die maximale Sperrfrist - in Ihrem Fall 180 Tage - abgelaufen ist.
(ch)
07. September 2005
